Ordnungswidrigkeiten gehören  zum Strafrecht und werden als Nebenstrafrecht bezeichnet. Die bekanntesten Ordnungswidrigkeiten sind dem  Verkehrsstrafrecht zuzuordnen. Beispielhaft seien hier Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, Unfälle mit Sachschäden und Vorfahrtsverstöße genannt.

Von besonderer Bedeutung ist, dass diese sogenannten Verkehrsordnungswidrigkeiten häufig neben einer Geldbuße  auch die Verhängung von Punkten nach sich ziehen. Diese sind deswegen von besonderer Bedeutung, weil sie im Fahreignungsregister , landläufig auch Verkehrssünderkartei  genannt , in Flensburg eingetragen werden. Hat man zuviele, droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Aus diesem Grund sollte in jedem Fall anwaltlicher Rat eingeholt werden, um das zu verhindern.

Rechtsanwältin Lüdtke vertritt und berät Sie in diesem Rechtsgebiet als Fachanwältin.

Ordnungswidrigkeiten