Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.10.2012 entschieden, dass eine Kündigung in der Probezeit nach einem schweren Arbeitsunfall nicht sittenwidrig oder treuwidrig ist. Der Arbeitnehmer war als Industriemechaniker seit dem 19.09.2011 angestellt. Am 16.11.2011 verlor er bei einem Arbeitsunfall…