Das Reisevertragsrecht betrifft alles rund um den Urlaub.

Bei Flugverspätungen, Lärm am Urlaubsort, Fehlen versprochener Leistungen oder anderen Reisemängel haben Sie als Urlauber Rechte. Sie können unter Umständen Schadensersatz oder eine Entschädigung fordern.

Gerade Fluggesellschaften weisen oft zunächst pauschal Ansprüche zurück. Nach einem Rechtsanwaltsschreiben, dass die Rechtslage umfassend erläutert, sieht die Sache dann schon ganz anders aus ! Zu diesen Fragen berät Sie Frau Rechtsanwältin Lüdtke gerne.

Reisevertragsrecht
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