Der Europäische Gerichtshof hat aktuell die Rechte von Fluggästen mit Anschlussflügen gestärkt.

Danach kommt es auf die Verspätung am Endziel an. Kommt ein Fluggast bei einem Anschlussflug erst mit einer über dreistündigen Verspätung am letzten Zielort an, hat er gemäß Art.7 der Fluggastrechteverordnung einen pauschalen Ausgleichsanspruch, der sich je nach Länge der Fluggstrecke zwischen 250-600 € bewegt.

Rechtanwältin Barara Lüdtke

Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Strafrecht

 

EuGH stärkt Rechte von Fluggästen
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