Ab 01.05.2014 droht der Fahrerlaubnisentzug bereits bei einem Punktestand von 8 Punkten.

Fallbeispiel:

Herr Schnell hat 2 Punkte in Flensburg – Handyverstoß-. Der erste Verstoß ist am 2.2.2013, der zweite am 14.2.2013 rechtskräftig geworden. Nun hat er im Januar noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Zubringer überschritten. Geblitzt wurde er kurz vor der Abfahrt Miltzow. Im Februar erhält Schnell einen Bußgeldbescheid, der neben einer Geldstrafe die Eintragung von 3 Punkten festlegt.

Ab Mai werden die Verstöße je nach Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Bis zum 01.05.2014 ist es noch möglich durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bei bis zu 8 Punkten 4 Punkte und bei 9 bis 13 Punkten 2 Punkte abzubauen. Außerdem ist es noch möglich den Punktestand durch eine verkehrspsychologische Maßnahme nach Erreichen von 14 Punkten um 2 Punkte zu mindern.

Ab Mai 2014 wird dann nur noch ein malig innerhalb von 5 Jahren ein Abbau von 1 Punkt durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich sein und dies auch nur bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten.

Herr Schnell sollte also schleunigst ein Aufbauseminar besuchen, um noch in den Genuß der alten Regelung zu kommen, um so möglichst viele Punkte abzubauen.

Die Neuregelungen beinhalten jedoch auch Vergünstigungen für die Verkehrsteilnehmer. So entfällt die derzeitige Regelung, wonach ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte bis zu 5 Jahren verhindert. Bei jetzt noch laufenden Verfahren oder bei Verfahren, die noch vor dem 01.05.2014 eingeleitet werden, müssen die Betroffenen, die noch Punkte in Flensburg haben, die Verfahren möglichst soweit hinausziehen, dass die Punkte erst nach dem 01.05.2014 zur Eintragung kommen. Diese Eintragung verhindert dann nicht mehr die Tilgung der vor dem 01.05.2014 eingetragenen Punkte.

Herr Schnell könnte also bei Erlass des Bußgeldbescheides im Februar gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen und dadurch die Rechtskraft und die Eintragung der neuen Punkte noch vor dem 01.05.2014 vermeiden. Der fristgemäßen Tilgung der alten Punkte würde diese Neueintragung dann nicht mehr entgegenstehen.

Lassen Sie Ihren Punktestand im Hinblick auf den Übergang und die geltenden Übergangsregelungen zum 01.05.2014 jetzt schon überprüfen. Die derzeit noch bestehenden vielfältigen,Punkteabbaumöglichkeiten entfallen mehrheitlich zum 01.05. diesen Jahres!

Barbara Lüdtke
Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht

Die Punktereform und ihre Tücken